Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote zwischen Irtona.de Webdesign (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Kunde").
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen, die im individuellen Angebot oder Pflichtenheft schriftlich festgehalten sind. Dazu gehören in der Regel Konzeption, Design und technische Umsetzung einer Webseite.
Der genaue Umfang (z. B. Anzahl der Seiten, Designentwürfe, Funktionen wie Kontaktformular oder Impressum-Generator) wird vor Projektstart schriftlich festgelegt. Maßgeblich ist immer das individuelle Angebot.
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind insbesondere:
Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot stehen, sind nicht Teil des Auftrags und werden gesondert berechnet (siehe § 13).
Im vereinbarten Festpreis sind zwei Korrekturrunden pro Projektphase (Design und Umsetzung) enthalten. Eine Korrekturrunde umfasst dabei alle Änderungswünsche, die der Kunde gesammelt in einer Rückmeldung übermittelt.
Werden weitere Korrekturen gewünscht oder nachträgliche Änderungswünsche eingebracht, werden diese nach Aufwand zu einem Stundensatz von 75 € netto pro Stunde abgerechnet. Der Auftragnehmer informiert den Kunden vorher transparent über den voraussichtlichen Aufwand.
Grundlegende Konzeptänderungen nach Freigabe der Designentwürfe gelten nicht als Korrektur, sondern als neue Leistung und werden separat angeboten.
Es gilt der im Angebot vereinbarte Festpreis. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese ausgewiesen wird.
Die Zahlung erfolgt in der Regel in drei Teilbeträgen:
Bei kleineren Projekten kann eine alternative Aufteilung (z. B. 50 % / 50 %) vereinbart werden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an. Zudem wird ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von 5 € pro Mahnung berechnet. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Zahlungsverzug die Arbeit am Projekt einzustellen, bis offene Rechnungen beglichen sind.
Damit ein Projekt termingerecht fertig werden kann, ist die Mitwirkung des Kunden notwendig. Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen:
Der Kunde versichert, dass er an allen bereitgestellten Inhalten die notwendigen Rechte besitzt (z. B. Bildrechte, Markenrechte, Texturheberrechte) und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer Verletzung dieser Rechte ergeben.
Verzögert der Kunde die Lieferung von Inhalten oder Freigaben, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die durch die fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen.
Reagiert der Kunde länger als 30 Tage nicht auf Anfragen des Auftragnehmers, ist dieser berechtigt, das Projekt zu pausieren. Bei einer Pause von mehr als 60 Tagen kann eine Wiederaufnahmegebühr in Höhe von 10 % der vereinbarten Restsumme erhoben werden.
Lieferfristen werden im individuellen Angebot oder Projektplan festgehalten und sind, sofern nicht ausdrücklich als „verbindlich" gekennzeichnet, als Richttermine zu verstehen.
Verbindliche Termine setzen voraus, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 5 fristgerecht nachkommt. Verzögert sich die Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiedereinarbeitungszeit.
Bei höherer Gewalt (z. B. längere Krankheit, Naturereignisse, Ausfälle wesentlicher Drittdienste, Cyberangriffe oder behördliche Anordnungen) ruhen die Fristen für die Dauer des Ereignisses. Der Auftragnehmer informiert den Kunden in solchen Fällen unverzüglich.
Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer dem Kunden die Webseite zur Abnahme bereit (in der Regel über einen Test-Link). Der Kunde prüft die Webseite und meldet etwaige Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich (per E-Mail genügt).
Das Projekt gilt automatisch als abgenommen, wenn:
Als „wesentlicher Mangel" gilt nur ein Fehler, der die Nutzung der Webseite erheblich einschränkt. Geringfügige Abweichungen (z. B. Geschmacksfragen, kleinere Layout-Anpassungen) gelten nicht als Mängel und werden im Rahmen kostenpflichtiger Änderungen behandelt.
Nach erfolgter Abnahme sind weitere Änderungen kostenpflichtig und werden nach Aufwand abgerechnet (siehe § 13).
Das Urheberrecht an allen vom Auftragnehmer erstellten Designs, Layouts, Grafiken und am Quellcode verbleibt beim Auftragnehmer.
Der Kunde erhält erst nach vollständiger Bezahlung aller Rechnungen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung der erstellten Webseite für seinen eigenen Geschäftsbetrieb.
Folgendes ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet:
Eine ausschließliche Nutzung (Exklusivrecht) ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet wird.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Footer der Webseite einen dezenten Hinweis („Webdesign by Irtona.de" o. ä.) anzubringen sowie das fertige Projekt als Referenz auf der eigenen Webseite und in sozialen Medien zu zeigen. Der Kunde kann dieser Referenznutzung schriftlich widersprechen; in diesem Fall behält sich der Auftragnehmer einen Aufschlag von 10 % auf den Projektpreis vor.
Wartung und Support sind nicht automatisch im Projektpreis enthalten. Nach Abnahme der Webseite endet die Projektphase, und der Kunde ist für den Betrieb der Webseite selbst verantwortlich.
Auf Wunsch bietet der Auftragnehmer separate Wartungspakete an, die je nach Umfang folgende Leistungen umfassen können:
Einzelanfragen außerhalb eines Wartungsvertrags werden zu einem Stundensatz von 75 € netto abgerechnet, mit einer Mindestabrechnungseinheit von 30 Minuten.
Innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme behebt der Auftragnehmer nachweisliche technische Fehler, die bereits zum Zeitpunkt der Abnahme bestanden, kostenfrei (Gewährleistung). Davon ausgenommen sind Probleme, die durch nachträgliche Änderungen des Kunden, externe Dienste oder veraltete Browser entstehen.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe des Auftragsvolumens.
Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für:
Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte sowie der gewählten Geschäftsprozesse selbst zu prüfen oder prüfen zu lassen.
Der Auftragnehmer beachtet die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Sofern im Rahmen des Projekts personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
Für die datenschutzkonforme Ausgestaltung der eigenen Webseite ist der Kunde selbst verantwortlich. Dies betrifft insbesondere:
Der Auftragnehmer kann auf Wunsch Empfehlungen für rechtssichere Tools geben oder Vorlagen einbinden, ersetzt damit jedoch keine Rechtsberatung. Für die finale Prüfung wird ausdrücklich ein Anwalt empfohlen.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei nachhaltigem Zahlungsverzug, schwerwiegender Verletzung der Mitwirkungspflichten oder bei berechtigtem Vertrauensverlust.
Bricht der Kunde das Projekt aus eigenem Antrieb ab oder kündigt aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, gilt:
Kündigt der Auftragnehmer aus Gründen, die er zu vertreten hat, werden noch nicht erbrachte Leistungen anteilig erstattet.
Nach Vertragsende werden Projektdaten für 30 Tage aufbewahrt und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Alle Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet. Dazu gehören insbesondere:
Vor Beginn einer Zusatzleistung erhält der Kunde einen schriftlichen Kostenvoranschlag oder eine transparente Aufwandsschätzung. Der einheitliche Stundensatz für Zusatzleistungen beträgt 75 € netto; abweichende Pauschalen sind im Einzelfall möglich.
Erst nach schriftlicher Bestätigung des Kostenvoranschlags durch den Kunden wird mit der Umsetzung begonnen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz nicht entzogen wird.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist — soweit gesetzlich zulässig — der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Steinheim an der Murr, Region Ludwigsburg.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.